Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für alle Kaufverträge zwischen Murer Systems AG als Verkäuferin und Wiederverkäuferin oder Endkunden gelten grundsätzlich die Bestimmungen des Obligationenrechts, soweit die nachfolgenden Bestimmungen nicht etwas anderes vorsehen:
1. Lieferfristen
Die Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich ein fester Termin vereinbart wurde.
In jedem Fall gewährt der Käufer Murer Systems AG eine Nachlieferfrist von 3 Wochen unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen seitens des Käufers.
2. Zahlungskonditionen
2.1. Sofern nicht anders vermerkt, sind alle Rechnungen von Murer Systems AG am zehnten Tag nach Rechnungsdatum rein netto zur Zahlung auf das angegebene Bankkonto fällig und verfallen.
2.2. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Murer Systems AG ohne weitere Androhung berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen, bis ihre Forderungen getilgt oder sichergestellt sind.
Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des Kunden.
2.3. Wenn der Kunde anschliessend auch innert einer von Murer Systems AG angesetzten Nachfrist seine Schulden nicht tilgt bzw. deren Erfüllung nicht sicherstellt, ist Murer Systems AG berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden definitiv zu verweigern und Schadenersatz geltend zu machen. Daneben ist Murer Systems AG auch berechtigt, nach den allgemeinen Gesetzregeln des OR vorzugehen.
2.4. Murer Systems AG ist berechtigt, Kreditlimiten zu bestimmen. Wenn die bestellte Ware die Kreditlimite überschreitet, ist Murer Systems AG berechtigt, eine Anzahlung zu verlangen oder die Bestellung ganz oder teilweise zu verweigern.
3. Eigentumsvorbehalt
Bis zur gänzlichen Zahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum von Murer Systems AG. Diese ist jederzeit berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im zuständigen Register eintragen zu lassen und bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten und die gelieferte Ware unverzüglich zurückzufordern (Art. 214 Abs. 3 OR). Der Käufer gibt Murer Systems AG hiermit das ausdrückliche Einverständnis, diese Eintragung zu verlangen.
4. Rücktritt
Bei Änderung der Kreditwürdigkeit des Käufers, die nach Vertragsabschluss bekannt wird, oder falls Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, ist Murer Systems AG auch bei Vereinbarungen besonderer Zahlungsziele nach ihrem Ermessen berechtigt, sofortige Zahlung zu verlangen, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten und/oder die Lieferung von Vorauszahlung abhängig zu machen und die Herausgabe bereits gelieferter Ware unbeschadet weiterer Schadenersatzansprüche zu verlangen. Sämtliche mit dem Vorgehen der Murer Systems AG anfallenden Kosten trägt der Käufer. Im Falle des Vertragsrücktritts behält sich Murer Systems AG vor, die gelieferten Geräte unverzüglich zurückzufordern (Art. 214 Abs. 3 OR).
5. Rückbehalt des Kaufpreises und Verrechnung
Die Geltendmachung von Garantieansprüchen berechtigt den Käufer nicht, den Kaufpreis zurückzubehalten. Die Verrechnung durch den Käufer ist ausgeschlossen.
6. Ausschluss
Anderslautende allgemeine und/oder vertragliche Bedingungen gelten nur, wenn sie von Murer Systems AG schriftlich anerkannt sind. Werden anderslautende Bedingungen in der Bestellung genannt, so verpflichten sie Murer Systems AG nicht ohne deren ausdrückliche schriftliche Anerkennung.
7. Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von Murer Systems AG. Es kommt schweizerisches Recht zur Anwendung.
Garantiebestimmungen
Murer Systems AG gibt die Herstellergarantie (in der Regel bei Neugeräten 12 Monate, auf Ersatzteile 3 Monate) in vollem Umfang ab Rechnungsdatum bzw. Datum des Lieferscheins an die Kunden weiter, sofern als Ursache schlechtes Material oder fehlerhafte Fabrikation nachweisbar ist.
Von der Garantie ausgeschlossen sind insbesondere Schäden verursacht durch:
- Fehlbedienung
- Viren
- Falsche Konfiguration (Hardware oder Betriebssystem)
- Tools, welche Daten oder Konfiguration verändern
- Missachtung von Betriebsanweisungen
- Fremdteile
- Unfälle, Transport und höhere Gewalt
- Missachtung technischer Regeln
- Unsachgemässe Wartung oder Reparatur durch Dritte
- Sturz oder Schläge
- Eindringen von Feuchtigkeit
- Stromschäden (z.B. Power-Supply auf 110 V eingestellt)
- Blitz- oder Netzleitungsschäden
Haftung für Folgeschäden
Für Folgeschäden wie z.B. Ersatzgerätbeschaffung, Datenverlust etc. lehnt Murer Systems AG jede Haftung ab.
Jede weitere Gewährleistung, insbesondere Haftung für Kosten der De- und Neumontage sowie für Schäden, die unmittelbar oder mittelbar durch die gelieferte Ware entstehen, wird ebenfalls abgelehnt.
Oktober 2002
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