Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen

Die «Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Murer Systems AG» («AGB») gelangen zur Anwendung, soweit für eine bestimmte Dienstleistung oder Produkte keine abweichende Regelung besteht.

2. Leistungen Murer Systems AG

2.1 Allgemein 
Über den Umfang sowie die spezifischen Nutzungsbedingungen der einzelnen Dienstleistungen und Produkte der Murer Systems AG («Murer Systems») geben die konkrete Vereinbarung, die aktuellen Broschüren und die Webseite von Murer Systems (www.murer-systems.ch) Auskunft. Murer Systems ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte beizuziehen. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf Vertragsschluss mit Murer Systems. Darüber hinaus ist Murer Systems im Bereich der Erbringung von Dienstleistungen jederzeit berechtigt, mit angemessener Vorankündigung das Erbringen einer Dienstleistung entschädigungslos einzustellen. Murer Systems besorgt den Unterhalt ihrer Infrastruktur. Sie behebt während den Betriebszeiten Störungen, welche in ihrem Einflussbereich liegen, innert angemessener Frist. Wird die Murer Systems wegen Störungen in Anspruch genommen, deren Ursache nicht in ihrer Infrastruktur liegen, können die Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Murer Systems ist berechtigt, den Betrieb zwecks Behebung von Störungen, Durchführung von Wartungsarbeiten, Einführung neuer Technologien usw. zu unterbrechen oder einzuschränken.

2.2 Housing und Hosting 
Murer Systems verpflichtet sich – sofern nichts anderes vereinbart wurde – an Arbeitstagen Backups durchzuführen. Die gespeicherten Informationen werden für einen Zeitraum von 1 Woche aufbewahrt. Murer Systems verpflichtet sich, die Geheimhaltung von Informationen zu gewährleisten.

3. Leistungen des Kunden

3.1 Bezahlung
Der Kunde ist für die fristgerechte Zahlung der bezogenen Dienstleistungen und Waren verantwortlich.

3.2 Aufklärungspflicht 
Der Kunde hat die Murer Systems über sämtliche Aspekte, welche die Vertragsfähigkeit oder die Qualität der zu erbringenden Dienstleistung beeinträchtigen können, umgehend und wahrheitsgetreu zu informieren.

3.3 Aufbewahrung von Zugangsdaten 
Der Kunde verpflichtet sich, Passwörter und andere Zugangsdaten sicher zu verfahren und niemandem zugänglich zu machen.

3.4 Rechts- und vertragskonforme Nutzung 
Die Dienstleistungen sind ausschliesslich für den üblichen Gebrauch bestimmt. Sie dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung von Murer Systems für spezielle Anwendungen eingesetzt werden. Insbesondere darf der Kunde die Dienstleistung von Murer Systems nicht an Dritte weiterverkaufen. Der Kunde ist für die rechts- und vertragskonforme Benutzung seiner Dienstleistungen, welche auf der Dienstleistung von Murer Systems basiert (bspw. Housing), verantwortlich. Namentlich gilt als rechtsund vertragswidrig die Lagerung, Verwaltung und Zugänglichmachen rechtswidriger Inhalte.

3.5 Verantwortung für den Inhalt 
Der Kunde ist für den Inhalt der Information, welche er auf Basis der Dienstleistung von Murer Systems nutzt, verwaltet oder anderen zugänglich macht, verantwortlich.

3.6 Verantwortung über den Zugang 
Der Kunde ist für jede Benützung seiner Anschlüsse, auch für eine solche durch Drittpersonen, verantwortlich.

4. Einrichtungen beim Kunden

4.1 Allgemein 
Im Rahmen der Dienstleistungserbringung von Murer Systems muss gegebenenfalls in den Räumlichkeiten des Kunden Infrastruktur einrichten. Der Kunde verpflichtet sich, die Murer Systems bei dieser Tätigkeit weitgehendst zu unterstützen und Vorbereitungsmassnahmen zu treffen.

4.2 Fernwartung 
Murer Systems ist berechtig, zwecks Konfiguration, Wartung oder Optimierung bzw. Erweiterung ihrer Dienstleistungen über das Fernmeldenetz auf die für den Dienstleistungsbezug eingesetzten Infrastruktur zuzugreifen und dort vorhandene technische Daten bzw. Software einzusehen, zu verändern, zu aktualisieren oder zu löschen. Die Murer Systems setzt den Kunden davon in Kenntnis, dass sie bei dieser Tätigkeit Einblick in diejenigen Dateien des Kunden erhält, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Konfiguration stehen. Die Haftung für Schäden an der Infrastruktur des Kunden, die nach der Fernwartung entstanden sind, werden von der Murer Systems nur übernommen, sofern diese nachweislich durch die Fernwartung entstanden sind.

4.3 Schutzmassnahmen 
Der Kunde schützt seine Infrastruktur und Daten vor unbefugtem Zugriff durch Dritte. Er ergreift – entsprechend dem Stand der Technik – Massnahmen, um zu verhindern, dass seine Infrastruktur für die Verbreitung von rechtswidriger oder sonstwie schädlicher Inhalte. Schädigt oder gefährdet ein Gerät des Kunden eine Dienstleistung, einen Dritten oder die Anlagen von Murer Systems oder Dritten oder verwendet er nicht zugelassene Geräte, kann Murer Systems ohne Vorankündigung und entschädigungslos ihre Leistungserbringung einstellen und Schadenersatz für denjenigen Schaden fordern, der ihr dadurch entstanden ist.

4.4 Eigentum von Murer Systems 
Stellt Murer Systems ein Gerät miet- oder leihweise zur Verfügung, bleibt es während der gesamten Bezugsdauer im Eigentum von Murer Systems. Gleiches gilt auch für immaterielle Güter, insbesondere Software, IP-Adressen, Telefonnummern, Domainnamen und Lizenzen. Die Begründung von Pfand- und Retentionsrechten zugunsten Dritter an ihnen ist ausdrücklich wegbedungen. Im Falle von Pfändung, Retention oder Verarrestierung ist der Kunde verpflichtet, Murer Systems unverzüglich zu informieren und das zuständige Betreibungs- bzw. Konkursamt auf das Eigentum von Murer Systems hinzuweisen. Bei Beendigung des Dienstleistungsbezugs ist der Kunde verpflichtet, das Gerät unbeschädigt und innerhalb der von Murer Systems gesetzten Frist an Murer Systems zurückzusenden. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, behält Murer Systems sich das Recht vor, das nicht retournierte Gerät in Rechnung zu stellen.

5. Preise / Fälligkeit

5.1 Allgemein 
Die Preise richten sich grundsätzlich nach der individuellen Vereinbarung mit dem Kunden. Sofern kein individueller Preis vereinbart wurde, gelten die aktuellen Preise, welche auf der Homepage www.murersystems. ch ersichtlich sind.

5.2 Fälligkeit 
Die Fälligkeit des Rechnungsbetrages ist auf der Rechnung ersichtlich. Ist nichts anderes vereinbart, beginnt die Fälligkeit mit Ablauf von 10 Tagen nach der Rechnungsstellung.

6. Missbräuche

Weicht die Nutzung vom vereinbarten oder üblichen Gebrauch ab oder bestehen Anzeichen eines rechts- oder vertragswidrigen Verhaltens, kann Murer Systems den Kunden zur rechts- und vertragskonformen Benutzung anhalten, ihre Leistungserbringung ohne Vorankündigung entschädigungslos ändern, einschränken oder einstellen, den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen und gegebenenfalls Schadenersatz sowie die Freistellung von Ansprüchen Dritter verlangen. Dasselbe gilt im Falle von unzutreffenden oder unvollständigen Angaben des Kunden bei Vertragsabschluss oder bei der Bestellung.

7. Zahlungsbedingungen

7.1 Zahlungsverzug 
Hat der Kunde bis zum Fälligkeitsdatum weder die Rechnung bezahlt noch schriftlich und begründet Einwände dagegen erhoben, fällt er ohne weiteres in Verzug und Murer Systems kann soweit gesetzlich zulässig die Leistungserbringung bei allen Dienstleistungen unterbrechen, weitere Massnahmen zur Verhinderung wachsenden Schadens treffen und/oder den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die Murer Systems durch den Zahlungsverzug entstehen. Insbesondere schuldet der Kunde Murer Systems einen Verzugzins von 5% sowie eine Mahngebühr von CHF 20.– pro Mahnung und bei einem Unterbruch mit anschliessender Wiederaufschaltung eine Reaktivierungsgebühr von CHF 60.–. Beim Inkasso durch Dritte schuldet der Kunde zusätzlich Gebühren für deren Inkassoaufwand.

7.2 Sicherheit 
Hat Murer Systems Zweifel hinsichtlich der vertragsgemässen Einhaltung der Zahlungsbedingungen oder erschwert sich möglicherweise das Inkasso von Forderungen, kann Murer Systems auch eine Vorauszahlung oder Sicherheit verlangen. Leistet der Kunde sie nicht, kann Murer Systems die gleichen Massnahmen treffen wie beim Zahlungsverzug. Sicherheiten in Form einer Barhinterlegung werden zum Zinssatz für Sparkonti verzinst. Murer Systems kann alle Forderungen gegen den Kunden mit geleisteten Sicherheiten verrechnen.

7.3 Verwendung Einzahlungsschein 
Der Kunde verpflichtet sich, nur den für die jeweilige Rechnung zugestellten Einzahlungsschein zu verwenden. Im Falle einer Missachtung ist eine Abklärungsgebühr von CHF 20.– geschuldet.

8. Datenschutz

8.1 Allgemein 
Beim Umgang mit Daten hält sich Murer Systems an die geltende Gesetzgebung, insbesondere das Datenschutz- und Fernmelderecht. Der Kunde wird über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Diensten erforderlichen personenbezogenen Daten unterrichtet. Es gilt die folgende Datenschutzpolitik von Murer Systems. Murer Systems AG übermittelt die erhobenen Daten an mit Murer Systems verbundenen, auch ausländischen Unternehmen, sofern dies zum Zweck der Erfüllung des Vertrags erforderlich ist. Darüber hinaus kann Murer Systems die Daten an Dritte weiterleiten, wenn dies zu Inkassozwecken erforderlich ist.

8.2 Datenschutzpolitik 
Murer Systems verwendet, die ihr zur Kenntnis gelangten Daten der Kunden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen rechtmässig. Dementsprechend informiert Murer Systems die Kunden im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorschriften über die Bearbeitung ihrer Daten. Als Bearbeitung definiert das Bundesgesetz vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz (DSG) jeden Umgang mit Personendaten, unabhängig von den angewandten Mitteln und Verfahren.

8.3 Datenerfassung 
a) die Kundendaten werden bei Auftragserteilung erfasst. Dies erfolgt im Rahmen einer Vertragsanbahnung im direkten Kontakt mit dem Kunden.
b) neben den persönlichen Daten werden zusätzlich, je nach Dienstleistung, verschiedene Daten über die technische Infrastruktur des Kunden erfasst, so bspw. Seriennummern von Hardware, Lizenzierungen von Software, Netzwerkumgebung, Zugangsdaten, Installationsroutinen, IP-Adressen etc. Diese Datenerfassung erfolgt ausschliesslich zum Zweck der umfassenden Kundenbetreuung.

8.4 Datennutzung 
Die von Murer Systems erfassten Daten werden zum Zweck der Vertragserfüllung genutzt. Darüber hinaus ist Murer Systems berechtigt, die Daten auch zu Informationszwecken über andere Produkte von Murer Systems zu verwenden.

9. Geistiges Eigentum

Für die Dauer des Vertrages erhält der Kunde das übertragbare, nicht ausschliessliche Recht zum Gebrauch und zur Nutzung der Dienstleistungen und Produkte. Inhalt und Umfang dieses Rechts ergeben sich aus den Vertragsdokumenten. Alle Rechte an bestehendem oder bei der Vertragserfüllung entstehendem geistigen Eigentum bezüglich Dienstleistungen und Produkte von Murer Systems verbleiben bei ihr oder den berechtigten Dritten. Verletzt der Kunde Immaterialgüterrechte von Dritten und wird Murer Systems dafür in Anspruch genommen, so hat der Kunde Murer Systems schadlos zu halten.

10. Eigentumsvorbehalt

Bis zur gänzlichen Zahlung des Kaufpreises bleiben Produkte Eigentum von Murer Systems. Diese ist jederzeit berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im zuständigen Register eintragen zu lassen und bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten und die gelieferte Ware unverzüglich zurückzufordern (Art. 214 Abs. 3 OR). Der Käufer gibt Murer Systems hiermit das ausdrückliche Einverständnis, diese Eintragung zu verlangen.

11. Sachgewährleistung / Benutzungseinschränkung

11.1 Sachgewährleistung 
Das Wandelungs- und Minderungsrecht des Kunden für mangelhafte Produkte wird wegbedungen. Dem Kunden steht jedoch der Anspruch zu, die Mängelbeseitigung zu verlangen. Sofern eine Mängelbeseitigung nicht möglich ist, hat der Kunde Anspruch auf Ersatzleistung.

11.2 Unterbrüche 
Murer Systems bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit ihrer Dienstleistungen. Sie bietet jedoch keine Gewährleistung für ein unterbruchs- und störungsfreies Funktionieren ihrer Infrastruktur und Dienstleistungen.

11.3 Risiken bei der Dienstleistungsbenutzung 
Murer Systems trifft Vorkehrungen, seine Dienste bestmöglichst vor Eingriffen Dritter zu schützen. Jedoch kann sie keine Gewähr abgeben dass,
– Ihre Infrastruktur vollumfänglich vor Eingriffen Dritter geschützt ist.
– Nicht Spamming, schädliche Software, Spyware, Hacker, Attacken oder Phishing-Angriffe die Benutzung beeinträchtigen, die Infrastruktur des Kunden beschädigen.

11.4 Inhalte 
Murer Systems übernimmt keine Verantwortung für Inhalte, die der Kunde speichert, bearbeitet oder die er Dritten zugänglich macht oder weiterleitet.

12. Haftung

12.1 Allgemeine Haftung 
Bei Vertragsverletzungen haftet Murer Systems für den nachgewiesenen Schaden, soweit sie nicht beweist, dass sie kein Verschulden trifft. Die Haftung wird jedoch für leichte und mittlere Fahrlässigkeit wegbedungen. Murer Systems ersetzt jedoch Sach- und Vermögensschäden je Schadenereignis bis zum Gegenwert der während des letzten Vertragsjahres bezogenen Leistungen, höchstens aber CHF 5‘000.-.

12.2 Höhere Gewalt 
Murer Systems haftet nicht, wenn die Erbringung der Leistung aufgrund höherer Gewalt zeitweise unterbrochen, ganz oder teilweise beschränkt oder unmöglich ist. Als höhere Gewalt gelten insbesondere auch Stromausfälle oder das Auftreten von schädlicher Software.

12.3 Umstände Dritter oder des Kunden
Murer Systems haftet ebenfalls nicht für Schäden, die durch Umstände verursacht wurden, die Dritte oder der Kunde zu verantworten hat.

13. Dauer und Kündigung

13.1 Hosting und Housing 
Die Vertragsdauer beträgt bei Hosting- und Housingverträgen unbefristet und beträgt mindestens 12 Monate ab Unterzeichnung, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Kündigungen haben schriftlich per Einschreiben zu erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, kann jede Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf Monatsende kündigen. Erfolgt die Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Mindestdauer oder auf einen nicht vereinbarten Termin, ist die Rückvergütung pro rata temporis ausgeschlossen bzw. der Kunde schuldet Murer Systems den Betrag für die Restlaufzeit.

13.2 Ausserordentliches Kündigungsrecht 
Murer Systems kann den Vertrag mit dem Kunden bei dessen Zahlungsverzug, oder im Falle einer Eröffnung eines Konkures jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Darüber hinaus kann Murer Systems vorzeitig und ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn sich der Kunde rechtswidrig, unangemessen oder missbräuchlich verhält. Als unangemessenes oder missbräuchliches Verhalten gelten insbesondere: missbräuchliche Nutzung der unlimitierten Internetverbindung (z.B. ununterbrochenes Downloaden durch einen oder mehrere Computer; missbräuchliche Telefonanrufe; unangemessene und/oder unsachgemässe Nutzung des Komunikationsanschlusses; jede Verwendung, die das gute Funktionieren und die Sicherheit des Internets beeinträchtigt; systematischer und/oder aggressiver Versand von Werbemails, Bettelbriefen usw. (Spamming); Versand von Nachrichten, Dateien u.ä. mit gewalttätigem, pornografischem, rassistischem, die Menschenwürde verletzendem und ähnlichem Inhalt; Bereitstellung von Websites und Informationen (Blogs) mit gewalttätigem, pornografischem, rassistischem, die Menschenwürde verletzendem und ähnlichem Inhalt; Verfremdung oder schlechte Pflege des vom Anbieter zur Verfügung gestellten Materials. In jedem Fall entscheidet Murer Systems, ob ein rechtswidriges, unangemessenes oder missbräuchliches Verhalten vorliegt. Murer Systems stützt sich dabei insbesondere auf die Beschwerden anderer Anwender. Murer Systems kann nach freiem Ermessen den Kunden mahnen oder die Leistung ohne weitere Benachrichtigung einstellen, bis der Kunde sich verpflichtet, das ihm angelastete Verhalten in Zukunft zu unterlassen. Weigert sich oder unterlässt es der Kunde, eine solche Verpflichtung einzugehen und bei wiederholtem rechtswidrigem, unangemessenem oder missbräuchlichem Verhalten, kann Murer Systems den Vertrag mit sofortiger Wirkung vorzeitig auflösen und den Schaden, welcher ihr durch die vorzeitige Auflösung entstanden ist, beim Kunden einfordern.

14. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist der jeweilige Sitz der Murer Systems. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

Mai 2017